Gewährleistung: was sie wirklich bedeutet
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, eine mangelfreie Sache zu liefern. Sie entsteht automatisch mit jedem Kauf, ganz unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine eigene Garantie anbietet.
Was deckt die Gewährleistung ab, und wie lange?
Die Gewährleistung nach §§ 434–438 BGB gilt zwei Jahre ab Übergabe der Ware und greift bei Mängeln, die schon bei Lieferung vorhanden waren — auch wenn sie erst später auffallen. Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an bestand; danach muss der Käufer das grundsätzlich selbst nachweisen.
Bei einem Mangel kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen (Reparatur oder Ersatzlieferung); erst wenn das fehlschlägt, kommen Minderung des Preises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz in Betracht.
Worin unterscheidet sich das von einer Herstellergarantie?
Die Gewährleistung ist gesetzlich und kostenlos; sie gilt gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Eine Herstellergarantie ist dagegen ein freiwilliges, zusätzliches Versprechen des Herstellers, mit eigenen Bedingungen und oft eigener Laufzeit — sie tritt neben die Gewährleistung, ersetzt sie aber nicht.
Ein Händler, der mit „2 Jahre Garantie" wirbt, erfüllt damit oft nur die ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist, nicht eine zusätzliche Leistung.
Bevor Sie sich auf diesen Leitfaden verlassen
Como ler este número
Die Beweislast dreht sich nach 12 Monaten um
De onde vem o dado
BGB §§ 434–438
Cuidado
Reparatur zuerst, Geld zurück erst danach
O que fazer com isso
Bei einem Mangel innerhalb von zwei Jahren
Glossário: os termos desta página
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist die gesetzliche, zwei Jahre dauernde Pflicht des Verkäufers, eine Ware mangelfrei zu liefern — unabhängig von jeder zusätzlichen Herstellergarantie. Sie ergibt sich direkt aus dem BGB und muss nicht extra vereinbart werden.
Fonte: BGB §§ 434–438 — Bundesministerium der Justiz.
Glossar: Energie und Verbraucherrechte — todos os 7 termos.
Quellen: BGB §§ 434–438 (Bundesministerium der Justiz).